Tal Josaphat nun „Landschaftsschutzgebiet“
Seit dem 23. August 2013 hat das Tal Josaphat den Status„Landschaftsschutzgebiet“. Damit wurde ein über Jahrzehnte geführter Kampf um den Schutzstatus dieses innerstädtischen Naherholungsgebietes zu einem guten Ende geführt.
Bürger kämpfen für die "grüne Lunge"
(Quelle: Landshuter Zeitung vom 18.07.2011)
Eine Initiative wehrt sich weiter gegen die Bebauung des Tal Josaphat
"Status quo" für das Tal Josaphat?
Seit Langem ist das idyllische Tal Josaphat in Landshut im Flächennutzungs- und Landschaftsplan als "vorläufiges Landschaftsschutzgebiet" eingestuft. Dieser Status hat es vor einer Bebauung bisher bewahrt. Landwirtschaftliche Tätigkeit hingegen ist keineswegs ausgeschlossen.
Doch die Begehrlichkeiten, in diesem herrlichen, ruhigen Tal, das an eine der besten Wohngegend von Landshut angrenzt, neue Häuser zu bauen, und diesbezügliche Einflussnahmen auf den Stadtrat und die Verwaltung nehmen zu.
So war es tatsächlich im Juli 2005 dazu gekommen, dass das Plenum beschloss, diese Landschaft als "landwirtschaftliche Fläche" auszuweisen, statt wie eigentlich seit Langem vorgesehen, als "Landschaftsschutzgebiet".
Landwirtschaftsflächen jedoch dürfen bebaut werden. Das wollte die Kreisgruppe Landshut des Bundes Naturschutz auf jeden Fall verhindern. Wir sammelten über 4000 Unterschriften zur Durchführung eines Bürgerbegehrens mit dem Ziel, das Tal Josaphat in seiner jetzigen Form, also unbebaut, zu belassen. Das Plenum zeigte sich beeindruckt und stimmte in einer weiteren Sitzung zu, den bisherigen "Status quo" beizubehalten.
In der Folge gab es jedoch Unklarheiten: wenn das Tal Josaphat so bleiben soll wie es ist, dann heißt das, dass es als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden muss. Es gibt aber auch die Interpretation, dass das Tal kein Landschaftsschutzgebiet werden darf, weil es auch zum Zeitpunkt der Entscheidung keines war.
Der Umweltsenat hatte sich einstimmig dafür ausgesprochen, das Verfahren zur Errichtung eines Landschaftsschutzgebietes im Tal Josaphat zu beginnen. Am 4. Oktober 2006 bestätigte er den Beschluss mit 5:3 Stimmen.