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Geschäftsstelle

In der Kreisgeschäftsstelle erhalten Sie umfangreiches Infomaterial. Sie können sich in Unterschriftslisten eintragen, Ihren Mitgliedsantrag abgeben, Ihre Adressänderung bekannt geben, eine Materialspende für die Kindergruppen abgeben oder sich Bücher zu Umwelt- und Naturschutzthemen ausleihen. Hierbei berät Sie unsere Geschäftsstellenleiterin, Frau Brigitte Englbrecht.

 Unsere Anschrift:

Altstadt 105/I
84028 Landshut

Telefon: 0871 / 23748 und 0871 / 22390 oder 0871 / 50154
Fax:        0871 / 274207

Email:     geschaeftsstelle-landshut@bund-naturschutz.de

 
Öffnungszeiten:

Dienstag, Mittwoch und Donnerstag 14.30 Uhr bis 17.00 Uhr,

Spendenkonto: VR-Bank Landshut, IBAN: DE49 7439 0000 0001 8401 85, BIC: GENODEF 1LH1

 

Service

 Bibliothek:

Die Bibliothek befindet sich in den Räumen der Geschäftsstelle und ist zu den gleichen Zeiten geöffnet. Hier können Bücher und Schriften zu Themen des Natur- und Umweltschutzes gegen Vorlage des Personalausweises für eine beschränkte Zeit kostenlos entliehen werden. Sehr zu empfehlen als Literaturfundus zur Erstellung von Facharbeiten im Gymnasium.

Eine bemerkenswertes Werk bietet die Bibliothek: das Landschaftspflegekonzept Bayern, eine 16 Bände umfassende Zusammenstellung wesentlicher aktueller Erkenntnisse zur Pflege und Entwicklung ökologisch wertvoller Lebensräume, sammelt und bewertet Erfahrungen mit der Pflege naturnaher Lebensräume, gibt Empfehlungen für extensive Bewirtschaftung und formuliert Leitbilder für eine naturschutzfachlich begründete und von der Gesellschaft mit getragene Landschaftsentwicklung. Die einzelnen Bände des Werkes beinhalten Fachaussagen unter Anderem zu den Bereichen Feucht- und Streuwiesen, Kalkmagerrasen, Dämme und Deiche, Streuobst, Teiche, stehende Kleingewässer, Gräben, Bäche und Bachufer sowie Kies-, Sand- und Tongruben. Herausgegeben wurde die Arbeit vom Bayerischen Umweltministerium zusammen mit der Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege.

In der Geschäftsstelle kann ein leistungsfähiges und genaues Strommessgerät entliehen werden. Damit kann Spannung, Stromstärke, augenblickliche Leistungsaufnahme und durchschnittlicher Stromverbrauch über einen gewissen Zeitraum gemessen werden. Damit können Sie beispielsweise überprüfen, ob Ihre neue Gefriertruhe die Verbrauchsangaben im Prospekt einhält, wie viel die Standby-Schaltung Ihres Fernsehers verbraucht oder der Monitor Ihres Computers, u.v.m. Das Gerät wird gegen Vorlage des Personalausweises entliehen.