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Berichte, Aktionen und Informationen zu verschiedenen Straßenbauprojekten, deren Bau die BUND-Naturschutz-Kreisgruppe Landshut aus Gründen des Arten- und Biotopschutzes, des Landschaftsschutzes, des Schutzes von Flächen vor Versiegelung und des Klimaschutzes ablehnt.
Berichte zu Vorgängen in der Natur, die gegen das Artenschutzgesetz verstoßen
Greifvogel-Hasser vergiftet Mäusebussarde
Gefahr für Mensch und Tier - Landratsamt schaltet Polizei ein – BN erstattet Strafanzeige
LANDSHUT 20.05.2013. Es ist eine Tierquälerei der übelsten Sorte – und noch dazu in einem Vogelschutzgebiet: Ein noch Unbekannter hat im Grießenbacher Moos einen vergifteten Fuchs-Kadaver als Köder ausgelegt, drei Greifvögel haben den Kadaver angefressen und sind noch an Ort und Stelle unter furchtbaren Qualen verendet. Das dabei verwendete Gift ist so stark, dass oft selbst Aaskäfer, die an solchen Kadavern nagen, umgehend absterben.
Die hochgiftige Substanz Carbofuran wirkt nach den Worten des Toxikologen Prof. Dr. Florian Eyer von der Technischen Universität (TU) München ähnlich wie die berüchtigten Nervenkampfstoffe und stellt natürlich auch eine Gefahr für Menschen und Haustiere dar. Spaziergänger sollten daher aufpassen, dass sie oder ihre Hunde nicht mit etwaigen Giftresten in Berührung kommen: Der Fuchs-Kadaver lag im Grießenbacher Moos rund 600 Meter nördlich der Autobahn-Raststätte Wörth, also auf der Nordseite der A 92, westlich der Verbindungsstraße zwischen Wörth und Postau.
Es war ein aufmerksamer Spaziergänger, der den Fuchs-Kadaver und zwei tote Mäusebussarde entdeckte, die unmittelbar daneben lagen. Die schon etwas zerfledderten Bussarde zeigten eine völlig unnatürliche Haltung – sie hatten sich in den Qualen des Todeskampfes verkrampft und hielten noch Grasbüschel in ihren Klauen. Der Spaziergänger hat das einzige Richtige getan und seine Entdeckung gemeldet: Er hat damit verhindert, dass diese Schandtat noch zu weiteren schädlichen Folgen führen konnte. Die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Landshut war von Paul Riederer vom Bund Naturschutz Landshut über den Fund informiert worden. Sie alarmierte die Polizei, ein Mitarbeiter des Landratsamts barg zusammen mit zwei Beamten der Polizei-Inspektion Landshut die drei Kadaver. Von einem weiteren Greifvogel, ebenfalls einem Mäusebussard, wurden nur noch geringe Überreste gefunden in einer Hecke rund 50 Meter entfernt vom Auffindungsort des Fuchses. Auch der dritte Bussard ist offenkundig Opfer der Giftattacke geworden und in der Hecke „entsorgt“ worden. Bei der Unteren Naturschutzbehörde geht man davon aus, dass der unbekannte Täter über einen längeren Zeitraum Vögel aufgesammelt hat, die von ihm ausgelegte Giftköder gefressen hatten, und er ihre Kadaver dann im Buschwerk in der näheren Umgebung versteckt hat.
Ein Mitarbeiter des Veterinäramts am Landratsamt brachte die Kadaver umgehend zur Untersuchung nach München. Experten des Klinikums rechts der Isar der Technischen Universität (TU) München erbrachten dann den Beweis – die Tiere sind mit dem hochgiftigen Carbofuran vergiftet worden. Das Insektizid Carbofuran ist seit einigen Jahren aus guten Gründen EU-weit verboten, wird aber in diversen Ländern immer noch in der Landwirtschaft als Mittel zur Saat-Beize eingesetzt. Wie der Internist und Toxikologe Prof. Dr. Eyer vom Klinikum rechts Isar der TU München erläutert, ist Carbofuran ein hoch wirksames Nervengift: Es zählt zu einer Stoffgruppe, in der auch so bekannte Gifte wie E 605 und Sarin zu finden sind. Carbofuran wird von den Herstellern oft zur Warnung blau oder lila eingefärbt. Die betrauten Fachleute im Landratsamt zeigen sich von diesem Akt der Tierquälerei erschüttert. „Es ist kein Kavaliersdelikt und auch keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine glatte Straftat“, stellt zum Beispiel Dr. Wolfgang Ullrich fest, der Leiter des Veterinäramts am Landratsamt Landshut.
Über ihren Anwalt, Dr. Ulrich Kaltenegger, hat die Kreisgruppe Landshut des Bundes Naturschutz (BN) Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet – und zwar nach Paragraph 329 Absatz 3 Nummer 6 Strafgesetzbuch (StGB), wie Paul Riederer mitgeteilt hat. Der Tatbestand lautet „Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete durch Tötung besonders geschützter Arten“. Hinzu kämen eklatante Verstöße gegen Naturschutz- und Jagdrecht. „Der Vorgang spielte sich im ausgewiesenen Vogelschutzgebiet Grießenbacher Moos ab und der Mäusebussard (Buteo buteo) ist eine besonders geschützte Art im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes“, erläutert Rechtsanwalt Kaltenegger dazu. Selbstverständlich sei auch der Tatbestand der Tierquälerei und der Wilderei erfüllt.
Die Polizei-Inspektion Landshut appelliert an die Bevölkerung, Hinweise auf den oder die Täter zu geben – auch anonym übermittelte Informationen werden entgegengenommen unter Telefon 0871/9252-0 oder unter E-Mail pi.landshut@polizei.bayern.de. Selbstverständlich nehmen auch das Landratsamt Landshut und der Bund Naturschutz Hinweise entgegen: Landratsamt Landshut, Veldener Straße 15, 84036 Landshut, Telefon 0871/408-0, Fax 0871/408-1001, E-Mail: poststelle@landkreis-landshut.de. Bund Naturschutz: Telefon: 0871/23748 oder 22390, Fax 0871/374807, E-Mail: bnkgla@landshut.org